Kostenübernahme

Kranken­­kassen­­erstattung
Österreich und Schweiz

Unkompliziert dank “S2”

Zwar haben wir momentan noch keine Direktverträge mit Krankenkassen in Österreich oder der Schweiz. Jedoch gibt es eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit an der Therapie teilzunehmen und die Kosten erstattet zu bekommen:

Sie beantragen die Kostenübernahme der Behandlung Ihres Stotterns bei Ihrer Krankenversicherung über den europäischen „S2 Vordruck“ (Mehr dazu auf der Webseite EU-Patienten oder Informationen zum S2 Vordruck als PDF). Das Verfahren schließt die Schweiz ausdrücklich mit ein.
Wenn Ihre Krankenversicherung im Heimatland die Behandlung mit den entsprechenden Leistungen genehmigt hat, reichen Sie diese Genehmigung einfach per E-Mail bei uns ein und wir kümmern uns in Deutschland um die Bezahlung Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland. Mit der Kostenübernahmeerklärung steht einer Behandlung im KST Institut nichts mehr im Wege. Üblicherweise übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Therapie und der Software, so dass Sie bei einer Präsenztherapie lediglich den Eigenanteil tragen (Details s.u.).
Für Fragen zum S2 Vordruck oder dem Ablauf, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach an.

Mehr Informationen zum Verfahren finden Sie auf diesen Seiten der EU:
> Österreich digitales Amt (Link)
> EU-Patienten – Kostenübernahme bei eines gesetzlich Versicherten (Link)
> EU-Patienten – Wer trägt die Kosten für Behandlungen in Deutschland (Link)
> EU-Patienten – Behandlungen in Deutschland (Link)

Falls Ihre Krankenversicherung den „S2 Vordruck“ nicht ausfüllt, haben Sie noch die Möglichkeit im Rahmen der europäischen Patientenmobilitätsrichtlinie die Stottertherapie durchzuführen. Auch hier geht es recht einfach: Sie beantragen im Vorfeld die Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung. Nach der Genehmigung können Sie die Stottertherapie wie ein Privatpatient in Anspruch nehmen. Die entstehenden Kosten werden Ihnen dann von Ihrer Krankenkasse ganz oder teilweise erstattet (weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung).

Selbstverständlich haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, die Therapie, inkl. Softwarenutzung, sowie bei einer Präsenztherapie auch den Eigenanteil (s.u.) selbst zu zahlen.

Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Eigenanteil

Der Eigenanteil fällt nur bei Präsenztherapien an.  

Die Kosten für An- und Abreise, Unterbringung, Verpflegung und Kursmaterialien werden bislang nicht von den Krankenkassen übernommen. Diese Position ist von Ihnen selbst zu tragen, der sogenannte Eigenanteil.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Eigenanteil (je nach Kurstyp) erhalten Sie zusammen mit Ihrem Informationspaket. Die Kosten unserer Leistungen richten sich nach der Dauer des Aufenthaltes in Bad Emstal und sind nach Angebotserstellung fix. So wissen Sie direkt, welche Gesamtkosten anfallen.

Für Fragen vorab stehen wir Ihnen aber selbstverständlich auch telefonisch gerne zur Verfügung.